COVID-19-Bestimmungen für Usbekistan (Update 26.03.2022):
Aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der COVID-19-Bestimmungen für Staatsbürger Usbekistans und ausländische Touristen möchten wir einige Klarstellungen und Ergänzungen zum aktuellen Grenzübertrittsverfahren vornehmen:
- Die Frist für die Vorlage von “PCR-Tests innerhalb von 72 Stunden” beginnt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der negativen PCR-Testergebnisse, sei es in Papierform, elektronisch oder mittels QR-Code. Die Bescheinigung über die Abwesenheit einer Coronavirus-Infektion muss zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nach Usbekistan gültig sein.
- Falls keine PCR-Tests vorliegen, wird die Person bei der Einreise ausdrücklich auf eine eventuelle Coronavirus-Infektion getestet.
- Kinder bis zum Alter von 12 Jahren benötigen weder Reisepässe noch Impfbescheinigungen. Ein PCR-Test ist ebenfalls nicht erforderlich, und sie müssen am Grenzübergang keinen Schnelltest durchführen.
- Pässe und Impfbescheinigungen, die von offiziellen Stellen anderer Länder ausgestellt wurden, werden an den Grenzübergängen in Usbekistan anerkannt.
- Alle genannten Anforderungen gelten gleichermaßen für usbekische Staatsbürger, ausländische Staatsbürger, staatenlose Personen sowie Touristen, die aus einem anderen Land der Welt nach Usbekistan einreisen.
Es gibt keine Beschränkungen für die Ausreise im Zusammenhang mit Coronavirus-Infektionen. Allerdings müssen Reisende die jeweiligen Gesetze und Hygienevorschriften ihres Ziellandes beachten. In Usbekistan stehen umfassende Möglichkeiten zur Verfügung, sich auf das Coronavirus testen zu lassen und sich impfen zu lassen. Für aktuelle COVID-19-Bestimmungen besuchen Sie bitte die Webseite der Regierung von Usbekistan.