Kirgisistan - Bishkek, Einreisebestimmungen Kirgisistan, Réglementation des visas au Kirghizistan, Regolamenti per i visti in Kirghizistan, Виза в Кыргызстан

Einreisebestimmungen Kirgisistan

Einreisebestimmungen Kirgisistan: Informationen zum System des „Elektronischen Visums“ der Kirgisischen Republik

Ausländischen Staatsbürgern ist die Einreise in die Kirgisische Republik, der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet und die Ausreise aus der Kirgisischen Republik mit einem gültigen Reisepass und auf der Grundlage eines von den diplomatischen und konsularischen Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland ausgestellten Visums für die Kirgisische Republik gestattet.

Um rechtzeitig ein Visum für die Kirgisische Republik zu erhalten, müssen Sie die folgenden Dokumente bei einer der unten aufgeführten konsularischen Vertretungen der Botschaft der Kirgisischen Republik einreichen:

– Gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Ausreise aus der Kirgisischen Republik);
– Kinder unter 14 Jahren – ein gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Abreise aus der Kirgisischen Republik);
– ausgefülltes Visumantragsformular (Visumfragebogen) in der vorgeschriebenen Form in 1-facher Ausfertigung mit einem 3×4-Foto;
– eine Quittung über die Zahlung der Konsulargebühren (Original – Kontoauszug, Überweisungsbeleg);
– Einladung der KR.

Die Antragsteller werden gebeten, nach Erhalt des Visums die Richtigkeit des ausgestellten Visums zu überprüfen, d. h. das Datum der Ein- und Ausreise, die Anzahl der Einreisen, die Passnummer usw.

Wenn der Antrag eines ausländischen Bürgers auf ein Visum nicht zufriedenstellend ist, wird die Zahlung nicht zurückerstattet.

Achtung: Wenn das Datum der Einreise in die Kirgisische Republik geändert wird, wird ein neues Visum ausgestellt. In diesem Fall wird die Konsulargebühr in der Höhe erhoben, die dem neuen Visum entspricht.

Wenn ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil (Vater/Mutter) in die Kirgisische Republik reist, ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils (Vater/Mutter) für die Reise seines minderjährigen Kindes in die Kirgisische Republik erforderlich.
Wird ein Visum für einen Transitaufenthalt in der Kirgisischen Republik ausgestellt, muss eine Kopie des ausgestellten Einreisevisums des Hauptreiselandes beigefügt werden.

Gleichzeitig sind gemäß dem Gesetz der Kirgisischen Republik “über die Einführung der Visumfreiheit für Bürger bestimmter Staaten für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen” die Bürger der folgenden Staaten von der Visumpflicht für den Besuch der Kirgisischen Republik befreit:

Liste der Staaten, für deren Bürger eine einseitige Visumbefreiung für bis zu 60 Tage eingeführt wird

(Bearbeitet durch die Gesetze der KR vom 19. Juli 2013 N 153, 5. April 2019 N 43)

  1. Australischer Bund
  2. Republik Österreich
  3. Königreich Belgien
  4. Bosnien und Herzegowina
  5. Vatikanstadt
  6. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  7. Ungarn
  8. Bundesrepublik Deutschland
  9. Königreich der Niederlande
  10. Griechische Republik
  11. Königreich Dänemark
  12. Island
  13. Irland
  14. Königreich Spanien
  15. Italienische Republik
  16. Kanada
  17. Republik Korea
  18. Staat Kuwait
  19. Republik Lettland
  20. Republik Litauen
  21. Fürstentum Liechtenstein
  22. Großherzogtum Luxemburg
  23. Republik Malta
  24. Fürstentum Monaco
  25. Neuseeland
  26. Königreich Norwegen
  27. Vereinigte Arabische Emirate
  28. Republik Polen
  29. Portugiesische Republik
  30. Königreich Saudi-Arabien
  31. Republik Singapur
  32. Slowakische Republik
  33. Republik Slowenien
  34. Vereinigte Staaten von Amerika
  35. Republik Finnland
  36. Französische Republik
  37. Republik Kroatien
  38. Tschechische Republik
  39. Schweizerische Eidgenossenschaft
  40. Königreich Schweden
  41. Republik Estland
  42. Staat Katar
  43. Staat Brunei Darussalam
  44. Königreich Bahrain
  45. Japan
  46. Montenegro
  47. Fürstentum Andorra
  48. Argentinische Republik
  49. Föderative Republik Brasilien
  50. Republik San Marino
  51. Republik Chile
  52. Sultanat Oman

Im Falle eines geplanten Aufenthalts von mehr als 60 Tagen auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik ist es erforderlich, die entsprechende Visakategorie in den konsularischen Vertretungen der Kirgisischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen.

Informationen zum System “Elektronisches Visum” der Kirgisischen Republik

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik informiert über die Einführung des Systems “Elektronisches Visum der Kirgisischen Republik” ab dem 1. September 2017.

Das System “Elektronisches Visum” ermöglicht es Bürgern aller ausländischen Staaten, Touristen- oder Geschäftsvisa für die Kirgisische Republik für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen über das Internet zu erhalten, ohne dass sie sich an diplomatische Vertretungen oder konsularische Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland wenden müssen. Es ermöglicht auch, Visa an den Visa-Schaltern an den internationalen Grenzübergangsstellen des Landes zu erhalten.

Rechtsträger der Kirgisischen Republik können auch ausländische Bürger (sowohl einzeln als auch in Touristengruppen) einladen und Anträge auf Erteilung von kurzfristigen Geschäfts- oder Touristen-Elektronikvisa stellen.

Kurzfristige Geschäfts- und Touristenvisa der Kirgisischen Republik werden für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen ohne die Möglichkeit einer Verlängerung auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik erteilt.

Um ein Visum in elektronischer Form zu erhalten, muss der ausländische Staatsbürger oder die einladende Organisation ein spezielles Formular auf der Website “www.evisa.e-gov.kg” ausfüllen, Kontaktdaten und Informationen zur geplanten Reise nach Kirgisistan angeben. Es ist auch erforderlich, ein Foto und ein Bild des Reisepasses (Reisedokuments) des ausländischen Staatsbürgers hochzuladen. Die Zahlung der Konsulargebühren erfolgt über Visa- und MasterCard-Bankkarten. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Erteilung eines E-Visums beträgt drei Werktage.

Die Benachrichtigung über die Erteilung oder Verweigerung eines E-Visums wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach Erhalt des Visums in elektronischer Form stellt das System einen Link zur Website “Elektronisches Visum” bereit, auf der das E-Visum mit einem speziellen QR-Code gedruckt werden kann, der mit mobilen Anwendungen auf Smartphones gelesen werden kann.

Ausländische Bürger, die ein Visum im Rahmen des Systems “Elektronisches Visum” erhalten haben, müssen über die Grenzübergangsstellen der Kirgisischen Republik in das Land ein- und ausreisen, die sich am internationalen Flughafen “Manas” in Bischkek, am internationalen Flughafen “Osh” in Osh und am Grenzübergangspunkt “Akzhol” an der Grenze zur Republik Kasachstan befinden.

Bürger anderer Staaten, die Visa in elektronischer Form erhalten haben, überqueren die Staatsgrenze der Kirgisischen Republik an den genannten Grenzübergangsstellen ohne Visum (Aufkleber) im Reisedokument. Wenn erforderlich, können Sie die Gültigkeit, Kategorie und Anzahl der Einträge des E-Visums überprüfen, indem Sie den speziellen QR-Code auf der gedruckten Version des E-Visums scannen.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Kirgisischen Republik weist darauf hin, dass ausländische Staatsbürger, die beabsichtigen, Kirgisistan zu besuchen, die Möglichkeit haben, Visa sowohl in elektronischer Form über das System “Elektronisches Visum” als auch in Standardform zu erhalten, indem sie sich an diplomatische Vertretungen oder konsularische Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland oder an den Visa-Schaltern an den internationalen Grenzübergangsstellen der Kirgisischen Republik wenden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung unter der Telefonnummer +49 30 364 11 860 oder per E-Mail: kgconsulate.de@mfa.gov.kg.


Botschaft der Kirgisischen Republik in Berlin
Otto-Suhr-Allee 146
10585 Berlin
Büro des Botschafters
Telefon: +49 (30) 34 78 13 38
Fax: +49 (30) 34 78 13 62
E-Mail: info@botschaft-kirgisien.de

Konsularabteilung der Botschaft in Berlin
Otto-Suhr-Allee 146, 10585 Berlin
Telefon: +49 30 364 11 860
Fax: +49 30 34 78 13 37
E-Mail: konsulberlin@botschaft-kirgisien.de
Öffnungszeiten: 9:00-13:00 14:30-17:30 (Mo. – Fr.)

Botschaft der Kirgisischen Republik
Kontonummer: 05 198 999 00
BLZ : 100 800 00
Dresdner Bank AG
BIC: DRES DE FF 100
IBAN DE60 1008 0000 0519 8999 00


Konsulat der Botschaft in Frankfurt am Main
Brönnerstrasse 20, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 95 40 39 26
Fax: +49 69 21 65 8918
Handy: +49 178 740 56 69
E-Mail: frankfurt@botschaft-kirgisien.de
Öffnungszeiten: 9:00-13:00, 14:30-17:30 (Mo. – Fr.)

Botschaft der Kirgisischen Republik
Kontonummer: 09 838 95 800
BLZ : 500 800 00
Dresdner Bank AG
SWIFT-BIC.: DRES DE FF
IBAN DE36 5008 0000 0983 8958 00


Außenstelle der Botschaft in Bonn 
Aennchenstr. 61, 53177 Bonn
Telefon: +49 228 36 52 30
Fax: +49 228 36 52 30
Handy: +49 178 740 55 90
E-Mail: bonn@botschaft-kirgisien.de
Öffnungszeiten: 9:00-13:00, 14:30-17:30 (Mo. – Fr.)

Botschaft der Kirgisischen Republik
Kontonummer: 02 497 79 701
BLZ: 370 800 40
Dresdner Bank AG
SWIFT-BIC.: DRES DE FF 370
IBAN DE70 3708 0040 0249 7797 01

Stand: 01.09.2017 → Botschaft der Kirgisischen Republik in Berlin

Diesen Artikel teilen

Es könnte Sie auch interessieren...