Einreisebestimmungen Kirgisistan: Informationen zum System des „Elektronischen Visums“ der Kirgisischen Republik
Ausländischen Staatsbürgern ist die Einreise in die Kirgisische Republik, der Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet und die Ausreise aus der Kirgisischen Republik mit einem gültigen Reisepass und auf der Grundlage eines von den diplomatischen und konsularischen Einrichtungen der Kirgisischen Republik im Ausland ausgestellten Visums für die Kirgisische Republik gestattet.
Um rechtzeitig ein Visum für die Kirgisische Republik zu erhalten, müssen Sie die folgenden Dokumente bei einer der unten aufgeführten konsularischen Vertretungen der Botschaft der Kirgisischen Republik einreichen:
– Gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Ausreise aus der Kirgisischen Republik);
– Kinder unter 14 Jahren – ein gültiger ausländischer Reisepass (Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten ab dem Datum der Abreise aus der Kirgisischen Republik);
– ausgefülltes Visumantragsformular (Visumfragebogen) in der vorgeschriebenen Form in 1-facher Ausfertigung mit einem 3×4-Foto;
– eine Quittung über die Zahlung der Konsulargebühren (Original – Kontoauszug, Überweisungsbeleg);
– Einladung der KR.
Die Antragsteller werden gebeten, nach Erhalt des Visums die Richtigkeit des ausgestellten Visums zu überprüfen, d. h. das Datum der Ein- und Ausreise, die Anzahl der Einreisen, die Passnummer usw.
Wenn der Antrag eines ausländischen Bürgers auf ein Visum nicht zufriedenstellend ist, wird die Zahlung nicht zurückerstattet.
Achtung: Wenn das Datum der Einreise in die Kirgisische Republik geändert wird, wird ein neues Visum ausgestellt. In diesem Fall wird die Konsulargebühr in der Höhe erhoben, die dem neuen Visum entspricht.
Wenn ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil (Vater/Mutter) in die Kirgisische Republik reist, ist eine notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils (Vater/Mutter) für die Reise seines minderjährigen Kindes in die Kirgisische Republik erforderlich.
Wird ein Visum für einen Transitaufenthalt in der Kirgisischen Republik ausgestellt, muss eine Kopie des ausgestellten Einreisevisums des Hauptreiselandes beigefügt werden.
Gleichzeitig sind gemäß dem Gesetz der Kirgisischen Republik “über die Einführung der Visumfreiheit für Bürger bestimmter Staaten für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen” die Bürger der folgenden Staaten von der Visumpflicht für den Besuch der Kirgisischen Republik befreit:
Liste der Staaten, für deren Bürger eine einseitige Visumbefreiung für bis zu 60 Tage eingeführt wird
(Bearbeitet durch die Gesetze der KR vom 19. Juli 2013 N 153, 5. April 2019 N 43)
- Australischer Bund
- Republik Österreich
- Königreich Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Vatikanstadt
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Ungarn
- Bundesrepublik Deutschland
- Königreich der Niederlande
- Griechische Republik
- Königreich Dänemark
- Island
- Irland
- Königreich Spanien
- Italienische Republik
- Kanada
- Republik Korea
- Staat Kuwait
- Republik Lettland
- Republik Litauen
- Fürstentum Liechtenstein
- Großherzogtum Luxemburg
- Republik Malta
- Fürstentum Monaco
- Neuseeland
- Königreich Norwegen
- Vereinigte Arabische Emirate
- Republik Polen
- Portugiesische Republik
- Königreich Saudi-Arabien
- Republik Singapur
- Slowakische Republik
- Republik Slowenien
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Republik Finnland
- Französische Republik
- Republik Kroatien
- Tschechische Republik
- Schweizerische Eidgenossenschaft
- Königreich Schweden
- Republik Estland
- Staat Katar
- Staat Brunei Darussalam
- Königreich Bahrain
- Japan
- Montenegro
- Fürstentum Andorra
- Argentinische Republik
- Föderative Republik Brasilien
- Republik San Marino
- Republik Chile
- Sultanat Oman