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Einreisebestimmungen Usbekistan

Zur weiteren Verbesserung der politischen, handelswirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern, unterzeichnete der Präsident von Usbekistan Herr Shavkat Mirziyoyev am 3. Januar 2019 den Erlass Nr.UP-5610 über die Abschaffung der Visapflicht für deutsche Staatsangehörigen. Gemäß dem Erlaß können die deutschen Staatsangehörigen, unabhängig von den Reisezielen (touristisch, privat, geschäftlich oder dienstlich) ab 15. Januar 2019 ohne Visum einreisen und bis zu 30 Tagen in Usbekistan bleiben.
Für den Aufenthalt mehr als 30 Tage, muss man ein entsprechendes Visum beantragen. Einreisebestimmungen Usbekistan, Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 5. Januar 2019 № UP-5611 „über die zusätzliche Maßnamen für die weitere Entwicklung des Tourismus in der Republik Usbekistan“, gilt die gleiche Visaregeln für die Staatsangehörige folgende 45 Länder:

  1. Andorra
  2. Argentina
  3. Australia
  4. Austria
  5. Belgium
  6. Bosnia and Herzegovina
  7. Brazil
  8. Brunei Darussalam
  9. Bulgaria
  10. Canada
  11. Chile
  12. Croatia
  13. Cyprus
  14. Czech Republic
  15. Denmark
  16. Estonia
  17. Finland
  18. Great Britain
  19. Greece
  20. Hungary
  21. Iceland
  22. Ireland
  23. Italy
  24. Latvia
  25. Liechtenstein
  26. Lithuania
  27. Luxembourg
  28. Malta
  29. Monaco
  30. Mongolia
  31. Montenegro
  32. Netherlands
  33. New Zealand
  34. Norway
  35. Poland
  36. Portugal
  37. Romania
  38. San Marino
  39. Serbia
  40. Slovakia
  41. Slovenia
  42. Spain
  43. Sweden
  44. Switzerland
  45. Vatican
  46. Israel
  47. Indonesia
  48. The Republic of Korea
  49. Malaysia
  50. The Republic of Singapore
  51. The Republic of Turkey
  52. Japan
  53. The French Republic
  54. The Federal Republic of Germany
  55. The United Arab Emirates

Für mehr als 30-tägigen Aufenthalt in Usbekistan muss man entsprechende Visa beantragen. Das heisst, ein Visumvermerk in ihrem Pass eingeklebt zu bekommen. Visaverfahren dafür finden Sie unten.
Früher, durch einen anderen Erlass des Präsidenten vom 5. Oktober 2018, wurde ein ähnliches Verfahren für die Staatsangehörige von Frankreich eingeführt.

Gemäß dem o.g. Erlass dürfen die Staatsangehörige folgende 76 Länder so genannte „Elektronische Visa“ über das online Visa-System (https://e-visa.gov.uz/main) im Internet beantragen bzw. zu bekommen:

  1. Algerien
  2. Antiqua und Barbuda
  3. Ägypten
  4. Barbados
  5. Belize
  6. Venezuela
  7. Uruguay
  8. Gabun
  9. Katar
  10. Kuwait
  11. Grenada
  12. Sri Lanka
  13. Dominikanische Republik
  14. Jordanien
  15. China
  16. Nordkorea
  17. Guyana
  18. Bahrain
  19. Butan
  20. Kambodscha
  21. Marokko
  22. Saudi-Arabien
  23. Thailand
  24. Tonga
  25. Laos
  26. Libanon
  27. Malediven
  28. Mexiko
  29. Bolivien
  30. Bangladesch
  31. Samoa
  32. Vereinigte Arabische Emirate
  33. Albanien
  34. Angola
  35. Vanuatu
  36. Ghana
  37. Guatemala
  38. Honduras
  39. Indien
  40. Cabo Verde
  41. Kamerun
  42. Kiribati
  43. Kolumbien
  44. Costa-Rica
  45. Elfenbeinküste(Côte d´Ivoire)
  46. Kuba
  47. Mauritius
  48. Mazedonien
  49. Marshallinseln
  50. Nauru
  51. Nicaragua
  52. Palau
  53. Panama
  54. Paraguay
  55. Peru
  56. Seyshellen
  57. Senegal
  58. Suriname
  59. Trinidad und Tobago
  60. Fidschi
  61. Philipinnen
  62. Ecuador
  63. El Salvador
  64. St. Vincent und die Grenadinen
  65. St. Lucia
  66. Salamonen
  67. Bahamas
  68. Dominica
  69. Vereinigte Staaten von Amerika – USA
  70. Vietnam
  71. Oman
  72. Tunesien
  73. Nepal
  74. Mikronesien
  75. St. Kitts und Nevis
  76. Jamaika

Der Antragsteller bekommt seine „Elektronische Visa“ direkt per e-mail.
Da das elektronische Visa-System (https://e-visa.gov.uz/main) aus Usbekistan betriebt, wir bitten, bei Fragen, Anregungen oder Problemen direkt an den Betreiber über den dort angegebenen “Feedback” sich zu wenden.

Wichtige Hinweis!
Ab dem 1. März 2018 kann sich jeder Tourist auch bei einem s.g. Privat- oder andere Unterkunft innerhalb von 3 Tagen nach der Einreise anmelden.

Für die Staatsangehörigen alle andere Länder, darunter auch Staatenloser, bleibt das Visapflicht unberührt. Sie müssen normalen Visaverfahren eingehen.
Dies läuft wie folgt:

Wichtiger Hinweis: Unvollständige oder falsch ausgefüllte Visaanträge sowie nicht ordnungsmäßige Visaunterlagen können länger bearbeitet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus Sicherheitsgründen sowie nach geltenden Vorschriften und Forderungen sollen alle Antragsteller beim Konsulat persönlich erscheinen. Das heißt persönlich die Unterlagen abgeben und persönlich abholen. In Ausnahmefällen, kann die Botschaft, ausgehend von der Bedingung, Lage und Möglichkeit des Antragstellers, das Beantragungsprozedere per Post abzuwickeln. Dabei übernimmt die Botschaft keine Haftung, Verantwortung und Kosten für alle Postsachen.

Wenn der (die) Antragsteller (-in) damit einverstanden ist, kann er (sie) die Unterlagen per Post einreichen. Beim Versand von Unterlagen per Post muss man für den Postweg bis zu ca. zwei Wochen Zeit (besonders beim Auslandsversand) berücksichtigen. Wird der Antrag außerhalb Deutschlands und ohne Frankierung mit Wertzeichen der deutschen Post abgesendet, wird eine zusätzliche Gebühr von € 10,00 erhoben. Internationale Postcoupons sowie nationale Briefmarken (z.b. schwedische, schweizerische und tschechische) werden dabei von der Deutsche Post leider nicht akzeptiert.

Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.
WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!

Für die Erteilung von Visa sind folgende Unterlagen erforderlich:

1. Für Geschäftsreisen:

  1. Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (Mit Lichtbild und Personendaten) ACHTUNG: Die Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinigung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zuständigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an.
  2. Ein formloses Begleitschreiben von einem Unternehmen oder einer Firma über Ihr Vorhaben in Usbekistan.
  3. Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen.
    Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. SEHR WICHTIG!!!Bitte keine Unterlagen per E-Mail!!! Das Konsulat nimmt keine Anträge über E-Mail an!!!
  4. Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtige Bankverbindungsdaten der Botschaft. SEHR WICHTIG!!! Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
  5. Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keinen Auskunft möglich!
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!

Konsular- und Visagebühren für Geschäftsreisen bei einmaliger Ein- und Ausreise:

  • bis 7 Tage – € 60,00
  • bis 15 Tage – € 70,00
  • bis 30 Tage – € 80,00
  • bis 3 Monate – € 100,00
  • bis 6 Monate – € 140,00
  • bis 1 Jahr – € 180,00

Die Gebühren für die mehr als einmalige Ein- und Ausreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.

Gebühren für Geschäftsvisa bei mehrmaliger (multiple) Ein- Ausreise:

  • bis 6 Monate – € 170,00
  • bis 1 ( ein ) Jahr – € 270,00

Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreisen für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180EUR.

2. Für Dienstreisen:

  1. Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (Mit Lichtbild und Personendaten) ACHTUNG: Die Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, daß der Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an.
  2. Ein s.g. Begleitschreiben von den zuständigen Behörden über Ihr Vorhaben.
  3. Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen.Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. SEHR WICHTIG!!! Bitte keine Unterlagen per E-mail!!! Das Konsulat akzeptiert keine Anträge über e-mail !!!
  4. Überweisungsbeleg mit Bestätigung von der Bank oder ein Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft. SEHR WICHTIG!!! Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
  5. Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.

Konsulargebühren:
Gebühren für Visa für die einmalige Einreise:

  • bis 7 Tage – € 60,00
  • bis 15 Tage – € 70,00
  • bis 30 Tage – € 80,00
  • bis 3 Monate – € 100,00
  • bis 6 Monate – € 140,00
  • bis 1 Jahr – € 180,00

Es können Visa für die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Usbekistan beantragt werden. Die Gebühren für Visa für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.
Gebühren für Visa für die mehrmalige (multiple) Einreise:

  • bis 6 Monate – € 170,00
  • bis 1 ( ein ) Jahr – € 270,00

Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreise für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180 EUR.

3. Touristenvisa:

  1. Reisepass und Kopien der ersten vier Seiten (Mit Lichtbild und Personendaten) ACHTUNGDie Personen, die früher usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan nach September 1992 ausgereist, oder in Usbekistan geboren sowie aus Usbekistan als Kind ausgereist hatten, sollen entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit) bzw. schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, daß der Person nie usbekische Staatsangehörigkeit erworben hat) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich beim Konsulat telefonisch an.
  2. Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild (Nur online http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ werden akzeptiert. Bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und den andere Felder der Antrag vollständig ausfüllen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet).
  3. Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtige Bankverbindungdaten der Botschaft. SEHR WICHTIG!!! Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden NICHT ERSTATTEToder ZURÜCKGEZÄHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
  4. Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.

Touristenvisa dürfen nur für max. 30 Kalendertage beantragt werden.
Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 4. Dezember 2017 № PP-3423 „über die Änderungen und Ergänzungen der Konsulatsgebühren“, wurde ab sofort ein gemeinsames 30-Tägiges Touristenvisum (unabhängig von der beantragten Zeitraum und nur bei einmaligen Ein- und Ausreise) zu einem Preis von 60 EUR für alle Ausländer eingeführt. Die Gebühren für jede weitere Einreise erhöet sich um jeweils 10,– € (Beispiel: Visa bis 30 Kalendertagen mit zweimaliger Einreise: € 60,- + € 10,- = € 70,-)
Kinderermäßígung – 20,– € (nur mit Kinderpass oder –ausweiß bis 16 Lebensjahr)
Visa mit mehrmaliger Einreise für 30 Kalendertagen – € 80.00
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180EUR.

Achtung!
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eingeführt.

4. Gruppenvisa für Touristen:
Gruppenvisa dürfen nur als Touristenvisa und für Gruppen ab 5 Personen bis maximal 30-Kalendertage beantragt werden.
Für Gruppenvisa sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild für jede Gruppenmitgleider. Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit Passkopie (KEIN PASS IM ORIGINAL!!!) und andere Unterlagen bei der Botschaft einreichen.
    ACHTUNG:
    Die Personen, die früher eine usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan ab dem September 1992 ausgereist sind, sowie in Usbekistan geboren sind oder aus Usbekistan als Kind ausgereist sind, sollen eine entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit oder dies nicht besitzt) bzw. eine schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über die Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie im Besitz einer usbekische Staatsangehörigkeit war) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich telefonisch beim Konsulat.
  2. eine Liste der Gruppenmitglieder mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf und Adresse) in fünffacher Ausfertigung mit genaueren Angaben über die Reiseroute der Gruppe. Dabei muss man darauf achten, dass der Gruppenleiter (Tourguide) als Erster eingetragen soll.
    Die Prüfung von Anträgen für Gruppenvisa erfolgt innerhalb von 15 Tagen. Das Gruppenvisum wird mit einer Gruppenliste auf den Namen des Gruppenleiters (Tourguide), dessen Name in der Liste zuerst aufgeführt werden muss, ausgestellt. Die Gruppenliste berechtigt die Gruppe zur Einreise nach Usbekistan. Eine Aufteilung der Gruppe in mehrere kleine Gruppen und die Weiterreise auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedem Mitglied der Gruppe ist vor der Einreise nach Usbekistan eine Kopie des Gruppenvisums von Reiseveranstalter auszuhändigen.
  3. Überweisungsbeleg mit Bankstempel oder Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft.
    SEHR WICHTIG!!!
    Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesene Geldbeträge werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZAHLT!!!
    Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ des Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen im voraus bezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden dem Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”).
    In dieser Hinsicht, bevor Sie eine Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen danach eingereicht oder zugeschickt werden, sobald sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
  4. Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen durchschnittlich 8 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!
Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in) mit der Angabe einer s.g. Referenz- oder Telexnummer (vorläufige Visagenehmigung aus Usbekistan) hilft Ihnen für die Beschleunigung der Bearbeitung, die bis zu ein paar Tage dauern kann. Dabei muss man alle oben genannte Unterlagen vorgelegt haben.
Ausserdem, obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!
In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eigereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.

Gebühren für Gruppenvisa:

  • bis 15 Tage – € 15,00 pro Gruppenmitglied
  • bis 30 Tage – € 25,00 pro Gruppenmitglied

zusätzlich einmalige Gebühr von € 20,00 pro Gruppe für die konsularische Bearbeitung.
Die Gebühren für die mehrmalige Einreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180EUR.

Achtung !
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eigeführt.

5. Privat- oder Gästevisa:
Aufgrund der letzten Änderungen im Meldewesen in Usbekistan, braucht man ein Gäste- oder Privatvisum nur, wenn der Aufenthalt in Usbekistan mehr als 30-Kalendertage übertritt.
Diese Art von Visa sollen nicht beim Konsulat beantragt werden, sondern müssen von der einladenden, in Usbekistan wohnhaften Person oder in Usbekistan ansässigen Organisation bei den örtlichen Polizeibehörden und danach beim usbekischen Außenministerium beantragt werden. Das Außenministerium erteilt die Einladungs- Referenz- oder Telexnummer.

Für Privat- oder Gästevisa sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Reisepass im Original und Kopien der ersten zwei Seiten (wo Lichtbild und Personendaten ersichtlich ist) ACHTUNG: Die Personen, die früher eine usbekische Staatsangehörigkeit hatten oder aus Usbekistan ab dem September 1992 ausgereist sind, sowie in Usbekistan geboren sind oder aus Usbekistan als Kind ausgereist sind, sollen eine entsprechende Bescheinugung (über die Entlassung aus usbekischen Staatsangehörigkeit oder dies nicht besitzt) bzw. eine schriftliche Bestätigung von zustandigen Behörden (über die Ausreise aus Usbekistan vor September 1992 oder darüber, dass die Person nie im Besitz einer usbekische Staatsangehörigkeit war) vorliegen. Bei komplizierten Fällen melden Sie sich telefonisch beim Konsulat.
  2. Ein ausgefüllter (mit englischer US-Tastatur) Visaantrag mit Passbild Nur online ausgefüllte Visaanträge über das E-Visa System (siehe rechts oben oder http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ ) werden akzeptiert. Dabei bitte unbedingt die genaue Reiseroute, das Reiseziel angeben und die anderen Felder des Antrags vollständig ausfüllen. Den ausgedruckten Antrag muss man zusammen mit anderen Unterlagen bei der Botschaft einreichen. Von Hand ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert oder länger als 15 Tage bearbeitet. SEHR WICHTIG!!! Bitte keine Unterlagen per E-mail!!! Das Konsulat akzeptiert keine Anträge über e-mail!!!
  3. Überweisungsbeleg mit Bestätigung von der Bank oder ein Kontoauszug (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert). Bitte beachten Sie die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft. SEHR WICHTIG!!! Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesene Geldbeträge werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZAHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ des Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen im voraus bezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden dem Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”). In dieser Hinsicht, bevor Sie eine Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten dürchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen danach eingereicht oder zugeschickt werden, sobald sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.
  4. Ein mit Namen und Adresse versehener und ausreichend frankierter Rücksendeumschlag (Einschreibenbrief). Bitte behalten Sie die Rücksendungsnummer, um dies dann zu verfolgen. Die Botschaft haftet nicht für die Übersendung per Post.

WICHTIG: Da die Bearbeitung der Unterlagen mit Einladungs-, Referenz-oder Telexnummer durchschnittlich bis 2-3 Tage dauert, nachdem sie bei der Botschaft eingegangen sind, darf man erst nach Ablauf dieser Frist (und wenn es per Post abgewickelt ist, noch bis zu 3 Tage mit dem Postweg dazu rechnen) die entsprechenden Anfragen und Recherche anfangen. Bis Ablauf dieser Frist ist leider keine Auskunft möglich!
Obwohl der Visaerteilungsort „Berlin“ im E-Visasystem nicht ersichtlich ist, Sie können ruhig bei der Botschaft in Berlin die Antrag stellen. Man muss nur auf die richtigen Bankverbindungdaten der Botschaft achten. Das heisst, wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an das Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen.
Falsch oder aus Versehen überwiesene Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!!

Konsular- und Visagebühren für Privat- oder Gästevisa bei der einmalige Ein- und Ausreise:

  • bis 7 Tage – € 60,00
  • bis 15 Tage – € 70,00
  • bis 30 Tage – € 80,00
  • bis 3 Monate – € 100,00
  • bis 6 Monate – € 140,00
  • bis 1 Jahr – € 180,00

Die Gebühren für die mehr als einmalige Ein- und Ausreise erhöhen sich jeweils um 10,– € für jede weitere Einreise.
Gebühren bei mehrmaliger (multiple) Ein- Ausreise:
bis 6 Monate – € 170,00
bis 1 ( ein ) Jahr – € 270,00
Auch, wenn mehrmaliges Ein- und Ausreise für 1 oder 3 Monate beantragt wird, werden Minimalkosten von € 170 erhoben.
Für die Staatsangehörige von Vereinigten Staaten von Amerika (USA) – einheitliches Visagebühr unabhängich von Typen und Fristen – 180EUR.

Achtung !
Ab dem 15. Juli ist für Kinder bis 16 Jahrgang visafreie Einreise eigeführt.

Weitere Informationen (betreff. Angehörige anderer von oben angegebenen Staaten) finden Sie unter dem Link “VISA im Bereich andere Staatsangehörigen” (ganz oben auf dem schwarzem Feld).

Bankverbindung
IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin
SEHR WICHTIG!!! Sehr verehrte(r) Antragsteller(-in), sehr sehr große Bitte! Bei der Überweisung genaueres Geldinstitut beachten. Wenn Sie in Berlin ein Visum beantragen, dann müssen Sie entsprechende Gebühren an die Botschaftskonto bei der Deutschen Bank bezahlen. Falsch oder aus Versehen überwiesenen Gebühren werden NICHT ERSTATTET oder ZURÜCKGEZÄHLT!!! Gemäß dem Artikel 339 über die „Ordnung der Zahlung von Konsulargebühren“ der Steuerkodex der Republik Usbekistan („Die Gebühren für konsularische Leistungen müssen vorbezahlt werden. Die ausgezahlten Gebühren werden in Haushalt gutgeschrieben. Die an das Konto der diplomatischen oder konsularischen Vertretung überweisende Gebühren werden nicht zurückerstattet oder –ausgezahlt”). In dieser Hinsicht, bevor Sie Zahlung durchfuhren, bitte gründlich und sorgfältig die Bedingungen und Konditionen von diesen oder anderen konsularischen Diensten durchlesen, sowie die Richtigkeit des Zahlungsempfängers prüfen. Die Unterlagen sollen dahin eingereicht oder zugeschickt werden, wo sie die Gebühren bezahlt bzw. überwiesen haben.

Adresse:
Perleberger Strasse 62
10559 Berlin
Tel.: 030-39 40 98 – 24, – 55
Fax: 030-39 40 98 21 / 62
konsulat@uzbekistan.de

Sprechzeiten (wenn die Kunden persönlich bei der Konsulat erscheinen):
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 09.00-12.00
Donnerstag, Samstag und Sonntag, sowie am Feiertagen – geschlossen

Telefonische Auskünfte:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10.00-19.00
Donnerstag: 10.00 – 19.00

(Bitte beachten darauf, dass die Anrufe von unbekannten und nicht an der Displey angezeigten Telefonnummern durch das Telefonsystem der Botschaft nicht angenommen werden).

Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei der Anfragen per E-Mail, geben Sie bitte möglichst vollständige Angaben zu Ihrer Person (vollständiger Name, Passdaten, Adresse mit einer Telefonnummer für die weitere Kommunikation).

Stand: 11.02.2019

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